Wahlarzt und Kosten

Die Praxis für Schilddrüsengesundheit Wien Nord wird als Wahl- und Privatarztpraxis geführt.
Wir stellen nach erfolgter Behandlung eine Honorarnote aus, die in bar bezahlt werden muss (ein Bankomat ist nur zwei Häuser von unserer Ordination entfernt). Über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie vorab bei der Terminvereinbarung.

Wahlärzte haben keine Verträge mit Krankenkassen, das heißt, die Abrechnung findet direkt zwischen Arzt und Patient statt.

Im Anschluss können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Links zum Thema Wahlarzt und Kostenrückerstattung sowie eine Formularvorlage für Ihren Antrag auf Kostenrückerstattung zum Download und Ausdrucken haben wir für Sie am Ende dieser Seite bereit gestellt.

In der Regel wird Ihnen ein Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Abhängig von Ihrer Krankenkasse wird gelegentlich auch nur ein geringer Teil refundiert; es kann auch vorkommen, dass überhaupt kein Kostenersatz geleistet wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht daher nicht. Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Schilddrüsenuntersuchung in einer Wahlarztpraxis ohne Kassenverträge.

Wichtige Information für Versicherte der ÖGK WIEN: Wir freuen uns sehr, dass seit 2019 nun auch unseren ÖGK-versicherten Patienten IN WIEN als Patienten von Fachärzten für Nuklearmedizin Ihre Rechnungen entsprechend den Regelungen der Wahlarztkostenrückerstattung ersetzt bekommen. Dazu müssen Sie unserer Honorarnote gemeinsam mit einer Überweisung z. B. vom Hausarzt oder Internisten mit Angabe der Diagnose und gewünschten Untersuchung (bzw. Verdachtsdiagnose, Fragestellung,…), die VOR der Untersuchung ausgestellt wurde, bei der ÖGK einreichen. 

Die Analyse der Blutproben wird direkt über Ihre zuständige Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie in Österreich nicht gesetzlich krankenversichert sind (Privatpatient), werden Ihnen zusätzlich auch die Kosten für die Bestimmung der Blutwerte verrechnet.

Die Vorteile unserer Wahlarztpraxis sind:

  • Das lange Warten auf Untersuchungstermine entfällt. Sie erhalten rasch einen Termin.
  • Durch die geplante Vergabe unserer Termine ersparen Sie sich lange Wartezeiten 
auf die Behandlung. Die vereinbarte Zeit kann in der Regel eingehalten werden.
  • Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Gespräch und Behandlung, damit können wir Ihnen in einem ruhigen Ambiente eine gesteigerte Behandlungsqualität bieten.
  • Sie werden ausführlich und verständlich in Ruhe von uns beraten.

Über den Link Kostenrückerstattung erhalten Sie Informationen zum Thema Wahlarzt und Kostenrückerstattung der einzelnen Krankenkassen in Österreich.

Weiters finden Sie einen Ratgeber zur Online-Kostenerstattung der österreichischen Sozialversicherung.

Die Formularvorlage für Ihren Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung finden Sie hier.