Strahlenschutz-Untersuchungen müssen regelmäßig durchgeführt werden, wenn Menschen beruflich bedingt mit radioaktiver Strahlung zu tun haben und dabei auch ein Dosimeter zur Messung tragen. Diese Untersuchungen werden gemäß §35 Strahlenschutzgesetz von staatlich geprüften Strahlenschutzbeauftragten durchgeführt.
Man unterscheidet dabei Eingangs-, Kontroll- und Abschlussuntersuchungen.